KV-Wahl Heilige Schutzengel – Aktuelle Informationen

Vom 9. Oktober bis zum Wochenende des 7./8. November 2026 wird in der Pfarrei Hl. Schutzengel ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Bitte beachten Sie folgende Infos:

In der Woche vom 20. – 24. Juli 2026 können Sie, wenn Sie möchten, während der Öffnungszeiten der Pfarrbüros Ihre Daten in der Wählerliste einsehen (Auskunftsbegehren aus Liste der Wahlberechtigten (§ 7 Abs. 4 KV-WO, § 15 Abs. 1 lit. e) KV-WahlDVO)).

Wenn Sie in einer anderen Pfarrei wählen oder gewählt werden möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Wenn Sie das aktive Wahlrecht (also das Recht zu wählen) in einer anderen Kirchengemeinde ausüben möchten, üben Sie dort automatisch auch das passive Wahlrecht (das Recht, gewählt zu werden) aus – und umgekehrt. Für das aktive Wahlrecht in einer anderen Gemeinde ist die Frist der 19. September 2025. Auch hier gilt: Den Antrag Aufnahme in das Wählerverzeichnis frühzeitig einreichen.

Für das passive Wahlrecht, also wenn Sie sich in einer anderen Kirchengemeinde zur Wahl stellen möchten) ist die Frist der 31. Juli 2026. Der Antrag sollte mindestens eine Woche vorher gestellt werden!

Vom 31.07. bis zum 14.08.26 wird die Vorschlagsliste veröffentlicht. (§ 8 Abs. 5 KV-WO, § 15 Abs. 1 lit. g) KV-WahlDVO. Bis 14.08.26 können Ergänzungsvorschläge eingereicht werden. Wenn Sie sich als Kandidat zur Wahl stellen möchten, nehmen Sie bitte mit Pfarrer Keite Kontakt auf.